Erreichtes - 2007


Finanzgerichtliches Verfahren am sächsischen Finanzgericht, 2 K 2346/03

2007 hat die Kanzlei Oliver Fischer ein seit 2003 betriebenes Muster-Klageverfahren eines Genossen einer Wohnungsbaugenossenschaft am sächsischen Finanzgericht erstinstanzlich erfolgreich beendet, wo es um die Frage ging, ob die von der Finanzverwaltung im Rahmen der Förderung nach § 17 EigZulG aufgestellten "Regelungen" mit dem Gesetz in Einklang stehen, wonach eine Genossenschaft nur dann eine begünstigte Genossenschaft im Sinne des § 17 EigZulG sei, wenn die Wohnungen überwiegend an Genossenschaftsmitglieder überlassen werden, ein mehr als geringer Teil der Genossenschaftsmitglieder in den Wohnungen wohnt und das Geschäftsguthaben vollständig oder zu mehr als 2/3 zu wohnungswirtschaftlichen Zwecken verwandt wird.

Das sächsische Finanzgericht ist der rechtlichen Argumentation der Kanzlei Oliver Fischer gefolgt und hat aufgrund mündlicher Verhandlung in der Sitzung vom 19.12.2007 entschieden, dass diese von der Finanzverwaltung aufgestellten Anforderungen im Gesetz keine Stütze finden.


Anerkenntnisse über die Wirksamkeit von außerordentlichen Kündigungen von
Beteiligungen an geschlossenen Immobilienfonds in Rechtsform der KG


Die Kanzlei Oliver Fischer hat in 2007 über 100 Anleger an verschiedenen notleidenden geschlossenen Immobilienfonds in Rechtsform der Kommanditgesellschaft vertreten, deren Besonderheit darin bestand, dass die Anleger ihre im Innenverhältnis geschuldeten Pflichteinlagen ratierlich zu erbringen, und zum weitaus überwiegenden Teil noch nicht vollständig erbracht hatten.

Zur Vermeidung der potentiellen Gefahr einer Nachschusspflicht wurden diese Beteiligungsverhältnisse durch Geltendmachung von rechtlichen Gründen außerordentlich fristlos gekündigt und außergerichtlich von der Fondsverwaltung Anerkenntnisse über die Wirksamkeit der Beendigungshandlungen erzielt.



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